Nachfolgende Punkte sind eine Zusammenstellung einiger
der wichtigen Lehren der Bibel, für die wir einstehen:
- Die Bibel ist Gottes inspiriertes, heiliges Wort,
verbindlich als Richtschnur für alle Fragen in bezug auf
göttliche Lehre und Lebenswandel (Matth. 28,20; 2. Tim.
3,16.17)
- Gott offenbart sich als Dreieinigkeitswesen im Vater,
Sohn und Heiligem Geist (Matth. 28, 19)
- Der Mensch wurde von Gott in Heiligkeit erschaffen,
willigte aber aufgrund der Versuchung und seines freien
Willens in die Sünde. Alle Menschen kamen dadurch unter
die Sünde zu stehen (Röm. 5, 12)
- Jesus Christus gab als wahrhaftiger Gott und
wahrhaftiger Mensch mit dem Kreuzestod sein Leben dahin,
damit wir von der Sünde erlöst werden können (1. Petr.
1,18. 19)
- Jeder Mensch muss sich in Reue und aufrichtiger Buße
zu Gott wenden, um das Heil seiner Seele, die
Wiedergeburt, zu erleben (Apg. 2,38)
- Die Erlösung befähigt uns, ein Siegesleben über die
Sünde zu führen (Röm. 6,14-18; 1. Joh. 3,6)
- Eine weitere Erfahrung für Kinder Gottes ist die
Heiligung durch den Heiligen Geist (Joh. 14, 16. 17)
- Alle wahrhaft wiedergeborene Menschen (Kinder Gottes)
gehören zur Gemeinde Gottes. Der Augenblick der Annahme
beim Herrn ist auch der Augenblick der Aufnahme in die
Gemeinde. Der Herr selbst ist die Tür zur Gemeinde. Die
Führung des “Mitgliedsbuches” (Lebensbuches), d.h. das
Eintragen, sowie Ausstreichen hat sich der Herr selbst
vorbehalten (Apg. 2,47; Luk. 10,20; Ps. 87;6)
- Der Herr gab seiner Gemeinde 3 Verordnungen - keine
Sakramente -, die wir befolgen:
- 1. Die Taufe der Gläubigen (Mark. 16,16)
- 2. Die Fusswaschung (Joh. 13,14. 15)
- 3. Das Abendmahl (Luk. 22, 19. 20)
- Der Herr heilt auch heute noch die Kranken, die im
Gebet glaubens- und vertrauensvoll zu ihm kommen (Mark.
11,24; Jak. 5,14. 15)
- Mit dem jüngsten Tag kommt das Ende der Welt, an dem
alle Toten - die Gläubigen und Ungläubigen - auferstehen
und alle Menschen gerichtet werden. Der jüngste Tag ist
der letzte Tag und somit der Beginn der Ewigkeit (Matth.
25,31. 32; Joh. 5,28. 29)